Hundesteuer 2012
Ab dem 1. Januar 2012 hat die Erhebung der Hundesteuer nur mehr durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
ANZEIGE AN DIE HUNDEBESITZER
Alle Hundebesitzer der Gemeinde Ergisch sind aufgefordert, die Hundesteuer bis spätestens am 31. März 2012 bei der Gemeindekanzlei gegen Vorweisen folgender Dokumente zu entrichten:
- Hundeausweis mit der Identifikationsnummer des elektronischen Mikrochips
- Bescheinigung der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Falls der Hund zu einer der 12 verbotenen Rassen gehört, eine Haltebewilligung des kantonalen Veterinäramtes
- Falls Sie den Hund nach dem 01. September 2008 erworben haben, den obligatorischen Sachkundeausweis. Handelt es sich um den ersten Hund, ist zudem ein Beleg vorzuweisen, welcher bestätigt, dass der Hundehalter auch den theoretischen Kurs besucht hat.
Der Gemeinderat hat die Hundesteuer für das Jahr 2012 auf Fr. 120.-- festgelegt.
Die Hundesteuer wird für eine ganzes Jahr vom Hundehalter, der seinen Wohnsitz in Ergisch hat oder sich mehr als drei Monate im Jahr in Ergisch aufhält, erhoben und kann nicht auf die Haltedauer des Tieres herabgesetzt werden.
Sollten Sie mittlerweile keinen Hund mehr besitzen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Zusätzlich erinnern wir Sie daran, dass Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod eines Hundes immer auch der Datenbank ANIS unter www.anis.ch oder 031 371 35 30 mitgeteilt werden müssen.
Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nicht ordentlich entrichtet, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
Ergisch, Februar 2012 Die Gemeindeverwaltung
